Rechtsprechung
BGH, 12.03.1962 - III ZR 8/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.1958 - III ZR 200/56
Stadt als Verwalter eines Treuhandfonds
Auszug aus BGH, 12.03.1962 - III ZR 8/61
Auf die Revision der Kläger wies der jetzt erkennende Senat mit Urteil vom 14. April 1958 III ZR 200/56, auszugsweise in BGHZ 27, 73 abgedruckt, die Sache insoweit an das Oberlandesgericht zurück, als dieses auf eine Amtshaftung gestützte Ansprüche der Kläger gegen die beklagte Stadt zurückgewiesen hatte.Hierzu hat der Senat in seinem die Sache an das Berufungsgericht zurückverweisenden Urteil vom 14. April 1958 III ZR 200/56 ausgeführt: Wenn die Abwicklung der durch die Explosion entstandenen Schäden und die Verwaltung des Treuhänderfonds eine von der beklagten Stadt übernommene Aufgabe gewesen sei und Oberstadtdirektor P. mit seinem Büro im Rahmen städtischer Verwaltung gehandelt habe, könne ein Amtshaftungsanspruch gegen die beklagte Stadt begründet sein, und zwar auch dann, wenn die Kläger einen Anspruch auf Bezahlung der Rechnung R. gegen die beklagte Stadt nicht gehabt hätten; letzteres dann, wenn die Kläger von der Beklagten bei der Verteilung des Fonds willkürlich, schuldhaft pflichtwidrig ausgeschlossen worden seien.